Rahmenbedingungen für das Distanzlernen am Hansa-Gymnasium

Die folgenden Bestimmungen der Rahmenbedingungen sind verbindlich für die Sekundarstufe I und können nach kursinterner Absprache auch in der Sekundarstufe II analog angewendet beziehungsweise konkretisiert werden. Sie bieten den Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern sowie den Eltern einen verlässlichen Orientierungspunkt.

Vorbemerkungen

Diese Rahmenbedingungen wurden auf Grundlage der Erfahrungen von Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrer sowie Eltern während der ersten Schulschließung im Schuljahr 2019-2020 erstellt. Sie stellen somit das Ergebnis einer sehr konstruktiven Zusammenarbeit fast aller am Schulleben beteiligter Gruppen dar. Die einzelnen Bestimmungen wurden auf der Lehrerkonferenz vom 3. Dezember 2020 vom Kollegium verabschiedet.

Bestimmungen der Rahmenbedingungen

  • Für jede Klasse ist eine übereinstimmende Ordnerstruktur auf der Lernplattform eingerichtet (s. Lernplattform-Struktur). Für den Digitalunterricht gelten verbindliche Absprachen, die von den Schülerinnen und Schülern befolgt werden müssen.
  • Alle Schülerinnen und Schüler erhalten über die Plattform (Funktion „Aufgaben“) sonntagabends, spätestens montags 8.00 Uhr, Aufgaben für die Woche (Wochenplan), versehen mit konkretem Bearbeitungszeitraum (Deadline) sowie mit einem Hinweis auf die geschätzte Dauer der Bearbeitung für eine bessere Orientierung. Dabei werden die Mitglieder der Gruppe, an die der Auftrag erteilt wird, genau festgelegt, sodass nicht alle KollegInnen diesen Bescheid bekommen. Das Aufgabenpaket sollte regelmäßig aktualisiert werden.
  • Die Klassenleitung hält im Rahmen der zeitlichen Möglichkeiten den persönlichen Kontakt mit den Schülerinnen und Schülern. Sie trifft auch verbindliche Absprachen zum Distanzunterricht mit der Klasse. Dazu sollte über die Homepage ein verbindlicher Stundenplan erstellt werden.
  • Die Arbeit der Schülerinnen und Schüler orientiert sich am Stundenplanraster, muss aber im Umfang nicht genau dem Präsenzunterricht entsprechen. Die Anforderungen der einzelnen Fächer sollen pro Woche den üblichen zeitlichen Arbeitsumfang für das Fach nicht überschreiten.
  • Fächer der Fächergruppe II (Fächergruppe I: Deutsch, Mathematik, 1. und 2. Fremdsprache; Fächergruppe II: alle anderen Fächer) können sich wöchentlich abwechseln. Jedes Fach sollte zumindest innerhalb eines längeren Zeitraums im Distanzunterricht berücksichtigt werden.
  • Es werden sowohl synchrone (Chats, Videokonferenzen) als auch asynchrone Arbeits- und Kommunikationsformen (Hochladen von Material, Arbeit in Apps, Aufgabenstellung und Feedback per Mail) gleichwertig eingesetzt. Insbesondere synchrone Formate dienen dabei dem persönlichen Kontakt.
  • Videokonferenzen sollen sich, wenn möglich, am Stundenplan orientieren. Es kann sinnvoll sein, eine größere Lerngruppe zu teilen und zwei kürzere Videokonferenzen hintereinander anzusetzen
  • Die Schülerinnen und Schüler sind zum Distanzunterricht verpflichtet. Dazu gehört auch, mindestens einmal täglich die interne Mailadresse aufzusuchen. Eine strenge Verpflichtung zur Teilnahme an Videokonferenzen ist jedoch aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich, vor allem gilt dies für die Verpflichtung zum Einschalten der Kamera. Alternative Konferenzformate wie etwa Zoom sind nur zulässig mit vorliegenden Einverständniserklärungen der Eltern.
  • Zur Sicherung und datenschutzkonformen Nutzung von Videokonferenzen loggen die Schülerinnen und Schüler sich zur eindeutigen Identifikation pünktlich zu Beginn des Online-Meetings mit ihrem Realnamen ein (zumindest Vorname plus Anfangsbuchstaben des Nachnamens bei Dopplungen, z.B.: „Max M.“) und die Lehrkräfte nutzen die Funktion des virtuellen Warteraums, um ausschließlich berechtigten Nutzern den Zugang zu einem Online-Meeting zu gewähren.
  • Distanzunterricht wird bewertet. Mögliche Aufgabenformate sind Portfolio, Lesetagebuch / Lesemappe, Essay, Präsentation, Blogbeiträge, Film / Erklärvideo, aber auch die Bearbeitung von Arbeitsblättern etc. Bei der Bewertung ist grundsätzlich immer auch die häusliche Situation der SuS zu berücksichtigen. Bei Problemen müssen individuelle Lösungen gefunden werden, damit kein Kind „durchs Raster“ fällt!
  • Die Lehrkräfte geben den Schülerinnen und Schülern regelmäßig Feedback, möglichst orientiert an einem festen Prozedere, welches mit der Lerngruppe vereinbart wurde.  Dies ist wichtig und von Schülerinnen und Schüler und Eltern auch nachdrücklich gewünscht. Es genügt manchmal schon ein wertschätzender Kurz-Kommentar. Dem Lob an die Schülerinnen und Schüler kommt grundsätzlich gerade in Zeiten des Distanzlernens hohe Bedeutung zu. Je nach Art der Aufgabe bieten sich auch andere Formen des Feedbacks an, z.B. die Hausaufgabenbesprechung per Digitalunterricht, die Selbstkontrolle mit einem Lösungsblatt, die wechselseitige Korrektur.
  • Aufgabenstellungen, die mit einer Lernprogression verbunden sind, müssen so gestaltet sein, dass sich die Schülerinnen und Schüler diese grundsätzlich ohne Hilfe der Eltern erarbeiten können (z.B. durch Erklärvideos, geeignete Texte und Bilder, Anleitungen, Austausch der Schülerinnen und Schüler untereinander).
  • Schülerinnen und Schüler, denen die notwendige technische Ausstattung fehlt, werden von der Schule im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten unterstützt. (Ausleihe von iPads).

Struktur der Dateiablage in der Sekundarstufe I

Anbei finden Sie die verbindlichen Vorgaben zur Strukturierung der "Dateiablagen" der Klassen in der Sekundarstufe I. Die Dateiablage bildet die unterschiedlichen Rahmenbedingungen im Schuljahr 2020-2021 ab: Phasen von Präsenzunterricht und einer (hoffentlich!) Schulschließung sowie Fälle von individueller Quarantäne.

Leistungskonzepte Distanzlernen